Internetkriminalität und deren Bekämpfung

 

Immer wieder erwähnt manch Politiker und sonstige wichtige Personen, dass das Internet nicht mehr so anonym und offen sein darf, weil dort ja viele, viele Straftaten geplant werden. Die Internetpolizeien müssen verstärkt werden, um solche Pläne bereits im Keim ersticken zu können.  Zuletzt entbrannte die Situation mit dem grauenvollen Massenmord in Norwegen wieder. Es wurde auch behauptet, dass die Tat in erster Linie wegen dem Internet entstehen konnte.

Aber ist das denn wirklich nötig? Hätte der durchgeknallte Typ in Norwegen seine Absichten nicht auch per Flugblatt, Fax oder sonstwie veröffentlichen können? Würden dann die Faxe oder Druckereien verdammt werden?

Wenn ich mir die deutsche Justiz mit ihren zahlreichen fragwürdigen Urteilen inklusiv nachträglich als Fehlentscheidungen feststehenden Verurteilungen anschaue ist es mir schleierhaft, wie dann Internetkriminalität richtig be- und verurteilt werden soll. Diese Kriminalität ist vorhanden, keine Frage. Aber wie groß ist sie wirklich? Gibt es wirklich so viel mehr Verbrechen gerade wegen dem Internet? Informationen auf diese Fragen habe ich keine. Auch habe ich nirgends danach gesucht. Aber mein Gefühl sagt: Nein, ohne Internet würden ebenso viel Straftaten begangen werden. Sollen die Strafverfolgungsbehörden erst die vorhandene Arbeit korrekt und im tatsächlichen Sinne des Volkes erledigen. Denn nicht überall wo „Im Namen des Volkes“ draufsteht ist das auch drin.

Gäfgen – ein Fall, der mir nicht einleuchten mag.

Magnus Gäfgen wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er einen 11jährigen Jungen entführt und anschließend ermordet hatte.  Im Urteil wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutet, dass eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nicht möglich macht.

Bis dahin ist das für mich einleuchtend und auch fair.

Gäfgen hat während seiner Zeit im Gefängnis ein juristisches Staatsexamen abgelegt. Weiterhin hat er ein Buch (Allein mit Gott – der Weg zurück) veröffentlicht. Kurz darauf hat er Insolvenz angemeldet.

Die letzteren Dinge sind mir nicht einleuchtend. Offensichtlich habe ich eine völlig falsche Vorstellung wie sich ein Strafvollzug darstellt.

Im Laufe der früheren Ermittlungen durch die Polizei ging es um den Aufenthaltsort des entführten Jungen. Zu einem Zeitpunkt, in dem Hr. Gäfgen bereits geständig war. Dennoch wollte er den Aufenthaltsort nicht nennen. Es scheint unumstritten, dass – zur Beantwortung dieser Frage – die Polizeibeamten mit „erheblicher Gewalt“ gedroht haben, sollte er den Aufenthaltsort nicht nennen. Gegen dieses Vorgehen klagte Hr. Gäfgen auf Schadensersatz / Schmerzensgeld und es wurden ihm vor ein paar Tagen 3000 EUR zugesprochen.

Selbstverständlich ist der Unmut bei vielen Beobachtern groß. Sie vergleichen „Kindermörder / Entschädigung“ und können das Urteil nicht nachvollziehen.

Mir geht es ebenso. Straf- und Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamten: Ja. Denn wenngleich der Täter eine fürchterliche und grauenvolle Tat begangen hat, so hat auch er das Recht auf eine faire Verhandlung (und Bestrafung).  Aber dass ihm nunmehr eine Entschädigung zugesprochen wird ist eine Ohrfeige, nein – ein Kinnhaken – vielen Menschen gegenüber. Menschen, die versuchen die Gerichte und deren Entscheidungen zu verstehen – es aber nicht immer können.

Gäfgen ist Insolvenz, seine Schulden sind irgendwann erlassen, er hat ein juristisches Staatsexamen und bereits ein erstes Buch herausgebracht. Sollte er irgendwann aus der Haft entlassen werden, so hat er auch gleich ein kleines Startkapital.

Komisch, aber ich versuche die Zusammenhänge zu verstehen – es will mir nicht gelingen.

Anschläge in Oslo – Gedanken zur Bestrafung.

Nach den beiden Attentaten in Norwegen vom Freitag hat der mutmaßliche Täter die Tat zugegeben, zeitglich in der Anhörung vor dem Haftrichter aber auf nicht schuldig plädiert. Ein Mann, der – nach offenbar langjähriger Planung – 76 Menschen ermordet behauptet von sich, er sei juristisch nicht schuldig? Soll das jemand verstehen?

Die Gerichte in Norwegen können ihn im Regelfall längstens für 21 Jahre in das Gefängnis stecken (Höchststrafe) –Verurteilung vorausgesetzt. 21 Jahre für 76 ermordete Menschen. Kann das jemandverstehen?

Er ist derzeit 32 Jahre. Bis zu seiner Entlassung aus dem Gefängnis und Verbüßung der Strafe wäre er demnach 53 Jahre. Ob er mit 53 Jahren sein Unrecht nach 21 Jahren Gefängnis wohl eingesehen hat? Persönlich zweifle ich daran. Persönlich empfinde ich eine solche Strafe, sollte sie denn ausgesprochen werden, für eine Beleidigung der Todesopfer und deren Hinterbliebenen.